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Baumpflege

Lichtraumprofil – Sicherstellung des Verkehrsraums

Bei der Herstellung eines Lichtraumprofils (Lichtraumprofil) geht es in erster Linie um die Sicherstellung eines Verkehrsraumes. Um möglichen Gefahren zu begegnen, ist die Beseitigung des nachwachsenden und den Verkehr behindernden Bewuchses erforderlich. In der Regel werden alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke zur Straße oder Gehweg hin mit Bäumen bepflanzt sind, von der Stadt/Gemeinde zur Pflege angehalten.

Lichtraumprofil

Der lichte Raum umfasst dabei immer den Verkehrsraum, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei wird zwischen Straßen und Gehwegen unterschieden. Auf Geh-/ Radwegen ist dieser mindestens 2,50 Meter hoch, auf Fahrbahnen 4,5 Meter. Jeder Baumeigentümer muss entsprechend dem Verkehrsraum für die Herstellung des Lichtraumprofils Sorge tragen.

Hierbei sollte schon beim Jungbaumerziehungsschnitt sorgsam geprüft werden, wieweit sich ein Baum in Zukunft in den Verkehrsraum ausbreiten kann.

Hinweis: Wir sind zertifizierte Fachfirma für Seilklettertechnik und führen Baumpflegemaßnahmen in der Seilklettertechnik durch.

Wir beraten Sie gern!

Wir beraten Sie jederzeit zum Lichtraumprofil sowie zu allen anderen Baumpflegearbeiten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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